Mein Flug wurde annulliert. Erhalte ich trotz massenhafter Krankmeldungen eine Entschädigung von der Fluggesellschaft?
Ab dem 03.10.16 ist es zu zahlreichen Flugannullierungen bei TUIFly und bei ihrem Partner Air Berlin gekommen. Grund hierfür war die massenhafte Krankmeldung von Mitarbeitern der TUIFly z.B. der Crew der Flugzeuge. Bereits zu Beginn der Ausfälle teilte die Fluggesellschaft medienwirksam mit, dass zwar ein Anspruch auf Rückzahlung des Ticketpreises, nicht jedoch weitergehende Ansprüche wie beispielsweise Entschädigungs- und Ausgleichszahlungen bestehen würden. Begründet wurde dies damit, dass die massenhaften Krankmeldungen, ähnlich eines Streiks, außergewöhnliche Umstände seien und deswegen keine Ausgleichszahlung zu leisten sei.
Ich wurde bereits von zahlreichen Fluggästen in dieser Angelegenheit mandatiert und bin der Auffassung, dass keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und deswegen, je nach Entfernung, eine zusätzliche Ausgleichszahlung von 250 € - 600 € pro Fluggast zu zahlen ist.
In der Vergangenheit wurde mehrfach gerichtlich bestätigt, dass Erkrankungen von Crew-Mitgliedern keine außergewöhnlichen Umstände darstellen, da dies alleinig der betrieblichen Sphäre des ausführenden Luftfahrtunternehmens zuzuordnen ist. Es fällt in die Risikosphäre der Luftfahrtgesellschaft und kann nicht zu einem Wegfall von Ansprüchen für den Fluggast führen. Etwas anderes kann auch nicht bei massenhaften Krankmeldungen gelten, solange weder ein offizieller Streik vorliegt, noch TUIFly beweisen kann, dass das entsprechende Crew-Mitglied überhaupt nicht krank war.
Gerne helfe ich auch Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte!
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Rechtsanwalt Nicolai Strauch
Wildbader Straße 7
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